AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der ASAOerding Geltungsbereich/Allgemein 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge und Kurse der ASAOerding. 

Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn ASAOerding sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. 

Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn dieser in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. 

Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte. 

Anmeldung:

Die Anmeldung ist online über das Kontaktformular auf der Homepage der ASAOerding unter www.ASAOerding.de, per Mail: info@asaoderding.de, postalisch oder telefonisch unter +491735202455, vorzunehmen. 

Die Teilnehmer/innen sind mit dem entsprechenden Anmeldeformular / Gutschein der Unfallversicherungsträger anzumelden. Beachten Sie dazu eventuelle Besonderheiten Ihres Unfallversicherungsträgers. Der Eingang einer Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. 

Der Vertragsschluss kommt erst nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. 

Vertragsabschluss:

Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Buchungsbestätigung durch den Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch ASAOerding bedarf. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen ASAOerding als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages. 

Abrechnung für Betriebe:

Die Teilnehmerliste muss der ASAOerding im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten. Für Teilnehmer, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse beizulegen. 

Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in oder Auftraggeber in bar einzufordern. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 7 Werktagen durch das Unternehmen an ASAOerding zu senden. Bleibt dies aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt. 

Die Anmeldung ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich. 

a) Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links), 

b) angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen), 

c) zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse), 

d) Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens 

e) Name, Vorname, Geburtsdatum – Unterschrift der Teilnehmer/innen erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original), 

f) Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens (im Original). 

Entgelte:

Das Lehrgangs-Kursentgelt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. 

Zahlung 

1. Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in bar zu entrichten. 

2. Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer erfolgt über die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse. Für die Teilnehmer/innen ist die entsprechende Teilnehmerliste vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der auszubildenden Stelle abzugeben. 

3. Sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern, so wird dem Unternehmen des/der betrieblichen Ersthelfer/s die Kosten in Rechnung gestellt. 

4. Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto der ASAOerding zu überweisen. 

Unternehmens-Lehrgänge:

1. Unter 10 Personen darf lt. Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) kein Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer stattfinden. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Dies gilt für Erste Hilfe Aus- Fortbildungskurse und Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. 

2. Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, berechnen wir für den Kursausfall 478,00 Euro. 3. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens der Kurs mit weniger als 10 Personen stattfinden, kann per Rechnung abgerechnet werden. Eine Abrechnung über BG/UK ist nicht möglich! Die Differenz zur Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen wird berechnet. 

4. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 qm haben, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, 20 Personen theoretisch und praktisch zu schulen.

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